Tariflohn und Zuschläge aktueller Tarifvertrag Maler und Lackierer

Die aktuelle Lohntabelle bzw. Tarifvertrag für Maler und Lackierer als Arbeitnehmer:

Letztes Update: 26.04.2017

Aktueller Maler Tarif  Mindestlohn gillt ab 1. Mai 2017 für gelernte Gesellen: 13,10 €.  Der Ecklohn beträgt ab 1. Juni 2017  für gelernte Gesellen 16.18 €

Link: Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
(9. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 9. MalerArbbV) Vom 2. Februar 2017 (Quelle: Bundesanzeiger)

Was bedeutet Ecklohn ?

Unter Ecklohn versteht man den Lohn, der nach einem Tarifvertrag für einen Facharbeiter über 21 Jahre der untersten Tarifgruppe gezahlt werden muss. Es handelt sich praktisch um den „Normallohn“. Von wirklicher Bedeutung ist der Ecklohn allerdings nur für Arbeitnehmer, deren Vergütung sich nach einem Tarifvertrag bestimmt. Der Tarifvertrag muss also auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, sei es aufgrund von Allgemeinverbindlichkeit, arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel oder beiderseitiger Verbandsmitgliedschaft. Andere Arbeitnehmer sind davon nicht betroffen.
In verschiedenen Branchen werden jedoch zwischenzeitlich für die einzelnen Lohngruppen die relevanten Beträge vereinbart, sodass der Ecklohn an Bedeutung verloren hat.

Was bedeutet Mindestlohn ?

Ein Mindestlohn ist ein vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegtes Arbeitsentgelt, das den Beschäftigten als Minimum zusteht. Damit sollen Arbeitnehmer mit einer geringen Verhandlungs- und Vertretungsmacht vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber geschützt werden.

 

Buch Tipp:

 

Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohns
für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn)

§ 1
Geltungsbereich
1.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Betrieblicher Geltungsbereich
Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) in der jeweils geltenden Fassung (Anhang 12) fallen.
3.
Persönlicher Geltungsbereich
Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Nicht erfasst werden:
a)
Fahrzeug- und Metalllackierer, die in stationären Werkstätten tätig sind,
b)
Personen, die nachweislich

Schüler einer allgemeinbildenden, weiterführenden Schule oder – im Rahmen ihrer Erstausbildung – einer berufsvorbereitenden Schule sind oder

aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren oder

innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen zum Zwecke der Berufsfindung beschäftigt sind,
c)
gewerbliches Reinigungspersonal und anderes gewerbefremdes Hilfspersonal, das ausschließlich in den Ver­waltungs-, Verkaufs- und Sozialräumen des Betriebs tätig ist.
§ 2
Mindestlöhne
1.
Diese Mindestlöhne sind Löhne im Sinne des § 5 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle von dem persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfassten Arbeitnehmer. Höhere Lohnansprüche aufgrund anderer Tarifverträge, betrieblicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.

2.
Die Mindestlöhne betragen

a)
Für „Ungelernte Arbeitnehmer“/Mindestlohn 1
mit Wirkung vom 1. Mai 2017 10,35 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2018 10,60 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2019 10,85 €,
mit Wirkung zum 1. Mai 2020 11,10 €.
b)
Für „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“/Mindestlohn 2
in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein:
mit Wirkung vom 1. Mai 2017 13,10 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2018 13,30 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2020 13,50 €;
in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:
mit Wirkung vom 1. Mai 2017 11,85 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2018 12,40 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2019 12,95 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2020 13,50 €.
3.
„Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ sind Arbeitnehmer, die für das Maler- und Lackiererhandwerk oder ein anderes Handwerk einschlägige handwerkliche Tätigkeiten, insbesondere die im Anhang 2 beschriebenen Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks, ausführen.
„Ungelernte Arbeitnehmer“ arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von Gesellen bzw. Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.
Bei Arbeitnehmern, die über
a)
den Gesellenbrief im Maler- und Lackiererhandwerk oder einen vergleichbaren anderen Ausbildungsabschluss oder
b)
einen staatlich anerkannten Berufsabschluss bzw. einen entsprechenden Nachweis (Zertifikat) aus dem Ausland, der zu Maler- und Lackiererarbeiten qualifiziert,
verfügen, wird vorausgesetzt, dass sie Tätigkeiten im Sinne des Satzes 1 ausüben.
§ 3
Lohn der Baustelle und bei auswärtiger Beschäftigung
Es gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle (Baustelle). Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch mindestens den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes (Betriebssitz). Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben die Arbeitnehmer Anspruch auf den höheren Mindestlohn der Arbeitsstelle, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.
§ 4
Fälligkeit des Mindestlohns
1.
Der Anspruch auf den Mindestlohn wird spätestens zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den der Mindestlohn zu zahlen ist.
2.
Nummer 1 gilt nicht für die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer, die nachweislich über ein Arbeitszeitkonto unter den Voraussetzungen des § 9 Nummer 1 bis 8 Satz 1 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (RTV)2 erfasst werden, soweit ein Ausgleich der erworbenen Mindestlohnansprüche zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Freizeit erfolgt und für diese Mindestlohnansprüche ein wertgleicher und vollständiger Zeitausgleich innerhalb der tariflich festgelegten Ausgleichszeiträume gewährleistet ist. In diesen Fällen ist ein Lohn auf der Basis von 40 Stunden die Woche (montags bis freitags acht Stunden), bei Teilzeit auf Basis der vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu zahlen, der spätestens zum 15. des Monats fällig wird, der dem Monat folgt, für den er zu zahlen ist.
3.
Werden Arbeitnehmer auf Arbeitsstellen eingesetzt, für welche der Mindestlohn in unterschiedlicher Höhe zu zahlen ist, so ist die Arbeitszeit getrennt nach diesen Arbeitsstellen monatsbezogen aufzuzeichnen.
4.
Ansprüche auf den Mindestlohn verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden.
5.
Für die Geltendmachung des Mindestlohns, welcher nicht ausgezahlt worden ist, sondern dem Arbeitszeitkonto (Nummer 2) gutzuschreiben war, gilt die gesetzliche Verjährung.

 

Urlaubsanspruch:

Jugendliche und Auszubildene, die noch nicht 16 Jahre alt sind: 25 Arbeitstage
Jugendliche und Auszubildene, die noch nicht 17 Jahre alt sind: 23 Arbeitstage
Jugendliche und Auszubildene, die noch nicht 18 Jahre alt sind: 21 Arbeitstage
Angestellte und Auszubildene über 18 Jahre: 25 Arbeitstage
Angestellte und Auszubildene über 35 Jahre: 28 Arbeitstage
Angestellte und Auszubildene über 45 Jahre: 30 Arbeitstage

Samstage zählen nicht als Arbeitstage
1. Woche hat 5 Arbeitstage bzw. 6 Werktage

Erschwerniszuschlag

Ablaugen, Abbeizen oder Abbrennen alter Anstriche: 10%
Arbeiten mit ausergewöhnlicher Staubentwicklung oder verschmutzung: 10%
Auf und Abbau von Gerüsten die 1. Stunde je Tag überschreiten: 10%
Arbeiten in engen Räumen wie Kanäle, Schächten, Rohren, Kesseln: 10%
Arbeiten mit Sicherheitsgurt, Fangleine ect.: 10%
Stemmarbeiten, Bohrarbeiten, Wärmedämmung, Betonschutz die 1 Stunde am Tag überschreiten: 10%
Arbeiten auf Gerüsten und Hängegerüsten die über 20m hoch sind: 15%
Arbeiten bei denen Schutzmasken getragen werden müssen, die Gesundheitsschädigend sind z.B. Schimmelsanierung, Spritzarbeiten wenn eine Absaugeinrichtung nicht vorhanden ist oder nicht gestellt werden kann. : 20%

Mehrarbeit Überstunden mehr als 39 Std. pro Woche : 25%
Nachtarbeit zwischen 20:00 und 6 Uhr: 25%
Nachtarbeit und Mehrarbeit: 50 %
Arbeit an Sonntagen: 50%
Arbeiten an Sonntagen und Mehrarbeit: 75%
Arbeiten an Sonntagen, Mehrarbeit und NAchtarbeit : 100%
Arbeiten an gestzl. Fiertagen auch auf einen Sonntag : 125%
Arbeiten an gestzl. Fiertagen und Mehrarbeit: 150%
Arbeiten an gestzl. Fiertagen und Mehrarbeit und Nachtarbeit: 175%
Arbeit am Oster oder Pfingstmontag, am 1.Mai, am 1. und 2. Weihnachtstag, am 1.Januar: 200%
Wie oben genannt plus Mehrarbeit: 225%
Wie obene genannt plus Nachtarbeit: 250%

Auszubildene bis 18 Jahre dürfen Mehrarbeit, nicht aber Nachtarbeit, Arbeit an Sonntagen usw. machen.
Wenn mehrere Erschwernisszuschläge zusammen kommen, ist die zu zahlende Obergrenze 30%.
Für Arbeiten in strahlungsgefährdeten Bereichen gelten besondere Zuschläge von 45%

Lohntabelle

Gesellenlohn im 1. Jahr: 90 % – 11,94 Euro
Gesellenlohn im 2. Jahr: 95 % – 12,60 Euro
Ecklohn ab dem 3. Jahr 100% – 13,78 Euro
Vorarbeiter 115% – 15,26 Euro
Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer : 7,85 Euro
Ecklohn (Ost) 100 % – 12,09 Euro
Im 1. Ausbildungsjahr: 427,50 Euro
Im 2. Ausbildungsjahr: 466,00 Euro
Im 3. Ausbildungsjahr: 603,00 Euro

Ausfallzeiten

Ausfallzeiten I Nach Rahmentarifvertrag (RTV) für die gewerblichen Angestellten im Maler- und Lackiererhandwerk vom September 2007 Arbeitszeit, für die der -› Arbeitnehmer freizustellen ist und auf die er trotzdem den Anspruch auf Fortzahlung seines Lohnes behält (§ 12 RTV). Die tarifliche Regelung der Branche weicht damit von der gesetzlichen Regelung nach § 616 BGB ab. Nach § 12 RTV ist der Arbeitnehmer z. B. in Todesfällen (Ehegatten, Kindern, Eltern, Geschwistern), Entbindung, schwerer Erkrankung von Familienmitgliedern, eigener Eheschließung und betriebsbedingtem Wohnungswechsel von der Arbeit freizustellen. Weitere Ausnahmen sieht der RTV vor:
1 § 13 RTV Bezahlte Freistellung aus sonstigen Gründen,
2 § 17 RTV Arbeitsausfall und Arbeitsbereitschaft,
3 § 43 RTV Lohnanspruch für die An- und Rückreisezeit bei Fernentsendung,
4 § 46 RTV Arbeitsausfall aufgrund der Kündigung wegen schlechter Witterung (Schlechtwetterkündigung).

Regelung der Ausfallzeiten nach §12 RTV

 

 Grund der Freistellung

Dauer der Freistellung

Tod von Ehegatten, minderjährigen und
unterhaltspflichtigen Kindern, Stief- und Pflegekindern, einschl. des
Bestattungstages

3 Arbeitstage

Tod von Eltern, volljährigen Kindern, volljährigen Stief- und
Pflegekindern, Geschwistern, einschl. des Bestattungstages

2 Arbeitstage

Für Teilnahme an der Bestattung der Schwiegereltern

1 Arbeitstag

Entbindung der Ehefrau

2 Arbeitstage

Bei schwerer Erkrankung von Familienmitgliedern, die zur
Hausgemeinschaft gehören, wenn der Arzt bescheinigt, dass der
Arbeitnehmer zur vorläufigen Pflege anwesend sein muss, kalenderjährlich
pro Familienmitglied

1 Arbeitstag

Wenn es sich bei diesen Angehörigen um Kinder unter 12 Jahren
handelt, entfällt der Anspruch auf die Lohnfortzahlung; §§45 SGB V
bleibt unberührt
Bei eigener Eheschließung

3 Arbeitstage

Bei Wohnungswechsel mit eigenem Hausstand, sofern der Arbeitnehmer
mindestens ein Jahr dem Betrieb angehört und das Arbeitsverhältnis
ungekündigt ist, einmal im Kalenderjahr für

1 Arbeitstag

Bei 25-jähriger Betriebszugehörigkeit

1 Arbeitstag

Bei eigener Silberhochzeit

1 Arbeitstag

 

Bildquelle : uschi dreiucker  / pixelio.de

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28 comments

  1. es ist schön zu lesen was ein maler verdienen soll.
    ich bin 46 jahre alt und malergeselle bin als maler angestellt und arbeite in einer 40 std. woche,
    aber ich bekomme nicht mal denn mindestlohn.

  2. Es ist sehr Schade das viele Beschäftige in unserer Branche nicht einmal den Mindestlohn bekommen, wer trägt die Schuld? Ich würde sagen das Städte und Gemeinden besser darauf achten sollten wer bei öffentlichen Ausschreibungen den Zuschlag bekommt denn nur mit Dumpingpreisen und weiter Vergabe an Dritte ist diese schlechte Bezahlung möglich. Ein guter Handwerker sollte wenigstens von seinem Lohn ein normales Leben führen können ohne den Staat auf der Tasche zu liegen. grüße

  3. Bla,Bla,Bla alles schön und gut, aber wer bekommt den solche zuschläge.Bin 36 und arbeite täglich auf einem Gerüst und mach WDV . Von den anderen arbeiten ganz zu schweigen .Also wenn die zuschläge zur Pflicht werden wären wir Maler doch alle im siebten Himmel .
    Leute zieht mahl eure Rosarote Brille ab , wenn ich solche forderungen stellen würde ,würde mein Chef sagen
    da hate der Zimmermann das Loch gelassen . Ach ja arbeite auch 40 Std Woche + jeden Morgen 0.5 Std Rüstzeit (früher da sein ) die wir nicht bezahlt bekommen.

    Ps. Schöne Grüße an alle Sesselpu… und sonstige Leute die solche regelungen herausbringen die wir noch mit unseren Steuergelder bezahlen müssen und überhaubt nicht durchzusetzten sind .

  4. was sagt eigentlich der Zoll dazu, wenn Gesetze nicht eingehalten werden?
    ich selbst bekomme auch nur 9 Euro und muss 42 Stunden arbeiten.

  5. @Ingo: Wenn Dein Chef Dir nichtmal den Mindestlohn zahlt, würde ich mir ernsthaft mal überlegen ob du dir finanziell bei einer zetarbeitsfirma besser stehst. in unserer region (aachen) wird der gezahlt.

  6. Bitte, ich habe 3 Maler in einem kleinen Betrieb beschäftigt
    es gibt 14,25 Std und 100 € Prämie bei einer 40 Std Woche
    Zeitarbeitsfirmen sind tabu wg den Stundenlohn den dort die Mitarbeiter bekommen

  7. nicht mehr maler

    Tja alles schöön umd gut gesagt bloss die realitaet sieht anders aus.
    Wenn ich diese tabelle einem betrieb zeigen würde und sage das ist mein recht was mir zusteht,würde mich der inhaber ankucken und lachen oder böse kucken und sagen wo gibts denn sowas.als ich 98 mein letzten lehjahr hatte war potsdamer platz glaube damals europas grösste baustelle bis zu 80% von polen ungarn und sonstigen arbeitern gefertigt worden alles durch schwarzarbeit vorbei am staat aber vor den augen vom staat.leute ich bin kein fremden od.aslaender hasser damit dass klar ist nur ich fand es lachhaft als die baustelle zu ende ging waren die razzien haufiger damit mann eine weise weste anziehen kann um sich von der schuld abuweisen weil der verursacher wiederrum der staat war,um das zu umgehen war die taktik hauptauftraggeber also der staat gibt den auftrag an ein unternehmer der das an subunternehmer leitet und der nochmal weiter leitet ein und selbe auftrag gehen durch 5 unternehmer durch und jeder will verdienen ohne was dafür zu tun also wo müssen sie dann drücken bei den std.löhnen so kommt dann damal 24 dmark tarif bis auf 5 mark weil dann dort kein deutscher oder hierlebenden das nicht mitmachen können und wollen wurden leute aus den osteuropa gebieten hergeholt weil damals 5mark std für die mehr als tarif in ihren eigenenlaender waren.als dann natürlich die baustelle zu ende ging und schwarzarbeit heiss begehrte thema in medien war haben sie kurzerhand solche razzien durchgefürt damit das von oben alles legal aussieht jetzt ist 2013 und es ist so laecherlich echt sie haben immer noch nicht ein gesetz rausgebracht wo die unternehmer dazu ggezwungen werden sollen damit sie diese traumsummen wie oben angegeben laut gesetz auszahlen müssen.es ist echt traurig wenn der arbeitsvermittler beim a.amt dir einreden will was du beim bewerbungsgespraech sagen musst vor allem nicht sofort nach lohn fragen.alles klar und der staat schaut immer noch zu reagieren tun sie mitlerweile erst dann wenn ein angestellte beamte beim a.amt mit messer angegriffen wird

  8. Wo er doch recht hat… Hallo nicht-mehr-maler! Du zeigst sehr deutlich, wie Politik „gemacht“ wird. Chapeau! Dein Beitrag hat mir gefallen.

  9. Der Staat kontrolliert und reguliert nicht mehr im Sinne des Volkes sondern nur noch im Sinne der Wirtschaft, damit sind Tarifverträge nur noch Makulatur. Begriffe wie „Gerechtigkeit“ oder „Chancengleichheit“ werden dann zur nächsten Wahl rausgekramt und hinterher wieder gut verstaut. @nicht-mehr-maler: Es hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun, die Realität zu sehen und Probleme beim Namen zu nennen : solang noch mehrere Mio. Deutsche arbeitslos sind oder von Ihrer Arbeit allein nicht leben können, nützen billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland ausschließlich der Wirtschaft ( „Fachkräftemangel“ ? Lachhaft !!! ). Und da unsere Regierung wie auch die Opposition nichts dagegen tun, sondern den Zuzug Fremder sogar als Bereicherung bezeichnen, liegt der Vorsatz auf der Hand ( nicht falsch verstehen: haben wir Arbeit übrig, können gern Fachkräfte aus anderen Ländern herkommen und diese erledigen, wird in vielen anderen Ländern genauso praktiziert ). Und damit sind wir wieder beim ersten Satz : Sie vertreten nicht unsere sondern die Interessen der Wirtschaft und verlieren damit ihre Legitimation als “ Volksvertreter „! Also, was wollen wir mit denen noch?

  10. Hallo Leute,
    ich bin der Meinung das der Tariflohn eingehalten werden sollte.
    Selber habe ich einen kleinen Malerbetrieb und weis wie schwer es ist Tariflöhne zu zahlen, aber es muss sein.

    Ein Geselle kann ja sonst kaum noch seine Familie durchbringen.
    Die Lebenskosten sind einfach zu hoch geworden.

  11. Arbeitet in der Schweiz da ist zur Zeit der std. ca.33,- Euro.
    Gruß von Maler der an der Schweizer Grenze wohnt

  12. Walter Hackbarth

    Hallo und dann noch die Urlaubskasse von Maler und Lackierer das ist der größte Scheiß
    Arbeite auch nicht mehr als Maler und Lackierer

  13. Familie durchbringen als alleinverdienender Malergeselle? Ich lach‘ mich weg!
    Ich komme als Lediger noch nicht mal zurecht. Konsequenz: Jedes Wochenende
    Schwarzarbeit – man wird ja dazu gezwungen….

  14. Leute – geht das nächste mal einfach mal anders wählen !

  15. Geht ja nie zu einer zeitarbeitsfirma denn die zahlen kein Tarif

  16. Leider haben hier viele Recht, aber es gibt Gesellen die was können und ihr Geld wert sind und die anderen Gesellen die denken das Sie Anwesenheitsprämie bekommen.

    leider sind die Lohnneben kosten so hoch geworden für Betriebe , es ist nur noch kopfschütteln……
    Aber jeder muß Überleben , und ein Gesunder Chef und ein Guter Geselle kommen immer gut zusammen , wo ein
    Wille ist , gibt es auch ein Weg. oder ???
    Aber es muß sich wirklich was ändern damit die Unternehmer und die Arbeitnehmer , wieder Freude an ihrer Arbeit haben, damit beide Seiten das Gefühl haben es lohnt sich zu Arbeiten… oder ein Betrieb zu haben.

    Deswegen finde ich man sollte beide Seiten sehen und für beide ist nicht mehr angenehm.
    Mfg. Michael

  17. Hallo,ich muss mich euren Meinungen anschließen. In erster Linie ist der Arbeitgeber und seine soziale Einstellung das Maß aller Dinge,doch die meisten jammern nur und bereichern sich immer mehr,das Materielle und die Gier nach noch mehr steht bei vielen ,mit wenigen Ausnahmen,an 1.Stelle. Sie verdienen zu wenig und müssen selbst schauen wie sie über die Runden kommen….hab diese Sprüche schon zu oft gehört,hab fast Mitleid mit den armen Jungs.Selbst bei einer bescheidenen Anfrage eventuell 30 bis 50 Cent mehr zu bekommen und trotzdem noch 1.50 Euro unter Tarif zu arbeiten ,ist in ihren Augen eine Unverschämtheit. War mal Stolz auf meinen Beruf und seine Vielseitigkeit,obwohl er in die Knochen geht,das ist schon lange vorbei..Die Politik schert sich einen Dreck darum,weil sie genauso denkt und handelt wie die Unternehmer.Kommt dann das Rentenalter ist Altersarmut vorprogrammiert,aber dafür kommt ja dann die Allgemeinheit auf.-Super!!! Das soziale Gerechtigkeitsdenken, die Umsetzung ,wird in Worten und schönen Reden nur vorgespielt ,das wars auch schon.-Schade,auch mit anders wählen ändert sich da nichts mehr,weil die Gier nach immer mehr,schneller,noch effektiver ,am besten alleine ,einen Großteil der Menschheit im Laufe der Jahrzehnte total verändert hat. Also weiterkämpfen oder ne andere berufliche Laufbahn einschlagen.MfG. Carlo

  18. Die Tabelle mit dem Urlaubsanspruch sollte aktualisiert werden. Da es nicht mehr nach Alter sondern nach Gewerkszugehörigkeit. Ich habe einen Anspruch von 25 Tagen mit 39 Alters Jahren . Da ich 7 Jahre in den Niederlanden gearbeitet habe besitze ich eine Gewerkszugehörigkeit von 3 Jahren.

  19. Wie schaut es jetzt eigentlich aus zur Zeit,
    Tarifrunde? Ist da schon etwas bekannt?

  20. Ich frage mich wirklich, warum man im ganzen Internet nicht einen kompletten Tarifvertrag findet. Es ist so mühsam sich alle Antworten rauszufischen.
    War ich neu gelernt habe:
    Das Arbeitszeitkonto darf auf max. 170 Stunden aufgefüllt werden, alles was drüber geht muß mit Überstundenzuschlag ausbezahlt werden (nur finde ich nix, wie hoch dieser sein muß). Außerdem muss das Überstundenkonto zum 31.03 jeden Jahres geleert werden (was über den Winter nicht wegging – muss mit Zuschlägen ausbezahlt werden).

    Was mir ebenfalls neu ist – es soll nur eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden zu erbringen sein, alles andere wären Überstunden? Stimmt das?

    Bin echt verwirrt.

  21. der mindestlohn 1.5.2019 von 12,95€ muss nur gezahlt werden wen die Firma ein Tarifvertrag hat?

  22. Heissluft Wolfi

    wer von euch verdient 18 € die Stunde?

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