Smooth im Detail

Risse im Estrich

 Riss- und Fugenarten

–    Die Arbeitsfuge, auch Tagesansatzfuge oder Feldbegrenzungsfuge kann nach Trocknung des Estrichs in der Regel fachgerecht kraftschlüssig verschlossen werden.

–    Die Scheinfuge, auch eingeschnittene Fuge wird nach Trocknung des Estrichs kraftschlüssig geschlossen.

–    Die Randfuge, Schallabsorbierung darf auf keinen Fall geschlossen werden.

–    Bewegungsfuge teilt den Estrich in zwei Elemente. Sie wird im Oberbelag entsprechend übernommen.

–    Risse oder Rissbildung der Estrichkonstruktion werden entsprechend mit NIBOSAN EASY, NIBOSAN UP 50 oder NIBOSAN UP 60 geschlossen.


 Risse in der Oberfläche des Untergrundes

Risse im Estrich (auch feine Haarrisse) können verschiedene Ursachen haben, z.B. ungenügende oder ungleichmäßige Dicke des Estrichs, zu schnelle Trocknung des Estrichs, falsche Zusammensetzung des Estrichmörtels, Instabilität der Dämmmaterialien usw.

Sind Risse in der Estrichoberfläche vorhanden, muss der Auftragnehmer beim Auftraggeber Bedenken unverzüglich schriftlich anmelden und zunächst die Durchführung der Bodenbelagarbeiten ablehnen, weil eine schadensfreie Verlegung der Bodenbeläge – aufgrund der vorhandenen Risse im Estrich – nicht erwartet werden kann.

Der Estrichhersteller ist in der Lage, durch entsprechende Sanierungsarbeiten (Verdübeln, Vernähen mit Zweikom-ponenten-Harzmaterialien) die Risse sach- und fachgerecht zu beseitigen, um die einwandfreie Beschaffenheit des Estrichs in diesem Punkt zu gewährleisten.

Wenn die Sanierungsarbeiten ausgeführt sind, ist der Auftragnehmer der Bodenbelagsarbeiten verpflichtet zu prüfen, ob eine schadensfreie Verlegung der Bodenbeläge möglich ist.

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