Schwindrisse und Poren sind grundsätzlich zulässig
Bei rauen Putzoberflächen werden beim Beschichtungsvorgang auf den Putzkornspitzen und in den Tälern der Putzstruktur zwangsläufig unterschiedliche Mengen an Beschichtungsstoff appliziert. Beim Trocknungsvorgang kann es in den Tälern der Putzstruktur abhängig von Witterungsbedingungen zu Schwindrissen kommen.
Schwindrisse und Poren sind grundsätzlich zulässig
Diese beeinflussen jedoch das Aussehen und die Schutzfunktion einer Beschichtung grund-sätzlich nicht, wie im mit dem Bundesverband abgestimmten Merkblatt 32 des Malerverbandes Niedersachsen erläutert wird. Das Merkblatt ergänzt die Aussagen anderer Publi-kationen wie dem BFS Merkblatt 9, dem Merkblatt „Strukturierte Putzoberflächen – visuelle Anforderungen“ sowie der „Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen“ des Arbeitskreises der Sachverständigen im bayrischen Maler- und Lackiererhandwerk (RiliOfl).
Schwindrisse in meist hydrophoben Beschichtungsstoffen, die sich zudem in der Regel zum Untergrund hin schließen, dürfen nicht mit Putzrissen verwechselt werden. Dort können ab-hängig von der Saugfähigkeit auch feine Risse Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Insofern ist zur Beurteilung immer der individuelle Fall durch den Sachverständigen zu betrachten.
Merkblatt als Download
Das Merkblatt 32 zu Schwindrissen und Poren bei wasserbasierten Fassadenbeschichtungen auf strukturierten Putzoberflächen finden Sie auf Farbe.de im Mitglieder Service Bereich