Fall: Staubeinschlüsse in lackierter Oberfläche eines Türblattes

Staubeinschlüsse in lackierter Oberfläche eines Türblattes

Problem

  • Reklamation von sechs Staubteilchen verteilt über ein Türblatt von 2 m2

Beispiel
Eine hochwertige Lackierung eines Türblattes hatte nach der Fertigstellung Staubeinschlüsse in der Oberfläche. Es konnten sechs Staubteilchen verteilt auf das ganze Türblatt von ca. 2 m2 gezählt werden.

Die Staubteilchen waren kleiner als die kleinsten Sandkörner. Sie lagen nicht zentriert zusammen, sondern waren gleichmäßig verteilt.

Frage
Liegen die Staubeinschlüsse noch innerhalb der Toleranz, oder sind sie ein berechtigter Mangel?

Antwort
Drei kleine Staubteilchen verteilt pro m2 sind in der Toleranz. Daher konnte die Reklamation wegen der Toleranz nicht greifen.

Praxistipp:
In allen Räumen ist je nach Benutzung Staub in der Umluft. Dieser Staub legt sich auf allen Gegenständen bzw. Flächen ab. Daher werden auch beschichtete Flächen von diesen Luftbewegungen und daraus resultierenden Staubablagerungen nicht verschont.

Besonders Flüssigkeiten ziehen den Staub an. Es sollten daher beim Lackieren besondere Luftbewegungen – von Wind durch geöffnete Fenster und Türen, insbesondere Durchzug – unbedingt vermieden werden.

Alleine die Masse der Tür zieht schon Staub an. Daher müssen vor dem Beschichtungsauftrag die zu streichenden Flächen mit einem Staubbindetuch abgerieben werden.

Die so zunächst staubfreie Fläche wird nach dem Lackauftrag auch wieder Staub anziehen, selbst wenn Böden mit Wasser besprenkelt werden.

Eine absolut staubfreie Lackierung wird es in benutzten Räumen von Wohnungen und Büros nicht geben.

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